Wichtige Begriffe
Der Rat
Der Rat ist die Volksvertretung in einer Gemeinde. Dem Rat kommt insbesondere das Recht der Beschlussfassung in allen gemeindlichen Angelegenheiten und die Kontrolle der Verwaltung zu. Die Wahlperiode des Rates beträgt in der Regel 5 Jahre, ausnahmsweise wurde in Nordrhein-Westfalen 2014 die Kommunalwahl mit der Europawahl zusammengelegt und die Wahlperiode bis November 2020 um ein Jahr verlängert.
Die Ratsmitglieder
Alle Ratsmitglieder besitzen ein freies Mandat – sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie sind lediglich verpflichtet, ausschließlich nach dem Gesetz und nach ihrer auf das öffentliche Wohl ausgerichteten Überzeugung zu handeln. Diese Entscheidungs-freiheit besitzt das Ratsmitglied auch gegenüber der eigenen Partei und Fraktion. Der Rat in Weilerswist hat 34 Mitglieder, 14 der CDU, 12 der SPD, 4 der FDP und 4 von Bündnis 90/die Grünen. Jedes Ratsmitglied erhält eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Fraktions- Ausschuss- oder Ratssitzungen, insgesamt höchstens wir 45 Sitzungen (wurde vom Rat in Weilerswist festgelegt).
Die Fraktionen
Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zusammengeschlossen haben. Zumeist sind es Mitglieder einer gemeinsamen Partei, die sich zu einer Fraktion zusammensetzen.
Das Bürgermeisteramt
Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. (§62 Gemeindeordnung) er ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte innerhalb der Verwaltung. Er hat den Rat über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten. Der Bürgermeister/in bereitet Ratssitzungen vor, lädt dazu ein und verfasst die Tagesordnung. Bei Abstimmungen hat er/sie eine Stimme.
Zuständigkeiten
Der Rat ist für die Entscheidung aller Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig (Allzuständigkeit). Einige Befugnisse sind nach der Gemeindeordnung auf andere Organe der Gemeinde delegiert, z.B. auf den Haupt – und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister (Geschäfte der laufenden Verwaltung). Einzelne delegierte Befugnisse kann der Rat zu sich zurückholen (Rückholrecht des Rates). Wer es genauer wissen will: http://home.arcor.de/kommunalrecht/link3_zustaendigkeitdesrates.htmlZuständigkeiten
Ausschüsse
Der Rat regelt mit Mehrheit die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung der Ausschüsse. Einzelne Ausschüsse sind gesetzlich vorgegeben, wie z.B. der Hauptausschuss und der Finanzausschuss (in Weilerswist zusammengelegt). Der Weilerswister Rat hat darüber hinaus drei Fachausschüsse gebildet: Den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (abgekürzt GI), den Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales (abgekürzt BJS) und den Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung.Sachkundige Bürger
Den Ausschüssen können grundsätzlich Nebenratsmitgliedern auch sachkundige Bürger angehören. Ausgenommen davon sind Haupt – und Finanzausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss.Die sachkundigen Bürger werden wegen ihrer besonderen Sachkunde in die einzelnen Ausschüsse gewählt. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in dem jeweiligen Ausschuss nicht erreichen. Sachkundige Bürger haben im Ausschuss volles Stimmrecht. Sie halten für die Teilnahme an Fraktions- und Ausschusssitzungen ein Sitzungsgeld für höchstens 35 Sitzungen).